[javascript protected email address]
   

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma myinterior – AGB als PDF-Dokument herunterladen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertrags- und Geschäftsverbindungen zwischen myinterior und den jeweiligen Vertrags- bzw. Geschäftspartnern, im Folgenden kurz Kunde genannt. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschusses gültige Fassung. Sofern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehen bzw. widersprechen, wird diesen Punkten bereits jetzt widersprochen. Solche Allgemeine Geschäftsbedingungen haben nur dann Geltung, wenn den betreffenden Punkten selbst schriftlich zugestimmt wurde. Sofern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, sind allein unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Einkaufsbedingungen des Kunden mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gültig. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachranging behandelt werden.

Diese Bedingungen haben Gültigkeit, soweit sie nicht durch abweichende schriftliche Abmachungen geändert sind. Bei Bestätigung einer Bestellung per E-Mail oder Fax oder persönlich im Geschäftslokal, erklärt sich der Kunde mit den allgemeinen AGB einverstanden und bindet sich daran.

2. Angebote:

Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und verpflichten uns nicht zur Lieferung.

3. Vertragsabschluss:

Der Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche firmenmäßige Auftragsbestätigung zustande. Der Inhalt unserer Auftragsbestätigung ist gleichzeitig Inhalt des Kaufvertrags, soweit der Kunde nicht innerhalb von zwei Werktagen ab Erhalt dagegen Einspruch erhebt. Mündliche und telegraphische Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie nachträglich durch uns schriftlich bestätigt werden.

4. Einkaufsbedingungen:

Die vorliegenden Verkaufsbedingungenen haben den Vorrang vor eventuellen Einkaufsbedingungen unseres Kunden.

5. Preis:

Im Preis nicht enthalten sind die Lieferkosten sowie die Kosten für die Durchführung von Bodenverlegungs-, Maler-, Näh- oder Montagearbeiten. Höhere Gewalt und behördliche Anordnungen etc. entbinden uns von der Verpflichtung zur Einhaltung der bestätigten Preise. Wertänderungen, die sich aus der Abänderung von Devisenkursen ergeben, gehen zu Lasten des Kunden, und zwar in der Form, dass für den noch offenstehenden Betrag die Erhöhung eintritt.

6. Versand:

Erfüllungsort ist Dornbirn. Der Versand erfolgt unversichert – auch bei Franko Lieferungen – auf Gefahr des Käufers. Wenn seitens des Kunden keine besonderen Vorschriften, deren Kosten zu tragen sind, erteilt werden, so erfolgt der Versand nach bestem Ermessen.

7. Liefertermin:

Die angegebenen Liefertermine sind annähernd, aber für uns unverbindlich. Wir können daher wegen Überschreitung der Lieferfrist in keiner Art für entstandenen Schaden oder Gewinnentgang haftbar gemacht werden. Die „auf Abruf“ bestellten Waren sind längstens innerhalb von sechs Monaten, vom Datum der Bestellung ab, abzunehmen. Nach Ablauf dieses Termines steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl die Ware zu liefern oder den Auftrag zu annullieren und vollen Schadenersatz zu fordern.

8. Gewährleistung/Schadenersatz:

8.1. Es gelten die einschlägigen Ö-Normen.

8.2. Gewährleistungsansprüche werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Übernahme der Ware uns mit rekommandiertem Schreiben bekannt gegeben werden. Geringfügige Abweichungen in Form, Farbe und/oder Maß sind uns als Händler nicht anzulasten und berechtigen nicht zu einer Mängelrüge. Transportschäden sind sofort nach Warenübernahme beim jeweiligen Frachtführer geltend zu machen. Die Gewährleistung erlischt, wenn die vereinbarten Zahlungen nicht eingehalten werden bzw. Teilzahlungen zurückgehalten oder Zahlungsbedingungen von Seiten des Kunden eigenmächtig geändert werden. Zur Leistung von Ersatz für erlittenen Schaden oder entgangenen Gewinn, noch wegen Überschreitung der Lieferzeit, noch andere wie immer benannter Ursachen, verpflichtet.

8.3. Der Kunde hat bei allfälligen Mängeln kein Anspruch auf Mängelrüge lediglich eine angemessene Preisminderung oder der Austausch der mangelhaften Sache gegen eine mängelfreie zu, wobei - wie bereits angeführt – geringfügige Abweichungen der Ware in Form, Farbe und/oder Maß nicht als Mängel anzusehen sind. Im Übrigen steht dem Kunden eine Preisminderung nur in jenem Fällen zu, in denen der Mangel nicht in angemessener Frist in für ihn zumutbarer Weise verbessert oder das Fehlende nachgetragen wurde.

8.4. Wir haften nur für unser Verhalten, wobei die Haftung für leicht fahrlässiges Handeln ausgeschlossen wird.

8.5. Wir haften nicht für Schäden und Nachteile, die durch das Verhalten des Kunden oder von Dritten entstanden sind. Dazu zählen unter anderem Schäden und Nachteile in Folge eines mangelhaft errichteten Gewerks samt Mangelfolgeschäden sowie aus Terminüberschreitungen. Sollten wir dennoch von einem Dritten gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen werden, so hat uns der Kunde für sämtliche Ansprüche, insbesondere für allfällige Betreibungs- und Gerichtskoste, schad- und klaglos zu halten und stellt uns der Kunde in diesem Zusammenhang von jeglicher Haftung frei.

8.6. Wir haften insbesondere nicht für Schäden und Nachteile, welche infolge mangelhafter oder fehlender Unterlagen bzw. Informationserteilung durch den Kunden entstanden sind. Wir haften nicht für die Auswahl und das Verhalten der an der Errichtung des Werks beteiligte Personen. Wir sind nicht verantwortlich für Schäden und Nachteile, welche entstanden sind, weil sich Dritte nicht an unsere Anweisungen gehalten haben.

9. Aufrechnungsverbot, Zessionsverbot, Verjährung:

9.1. Das Recht zur Zurückbehaltung von Zahlungen oder Aufrechnung von Gegenforderungen steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ebenso ist der Kunde nicht befugt, allfällige Forderungen gegenüber uns an Dritte abzutreten. Eine solche Forderungsabtretung ist gegenüber uns unwirksam, sofern wir eine Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Zustimmung für eine Abtretung erfolgt immer Einzelfallbezogen.

9.2. Allfällige Ansprüche gegenüber uns verjähren von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, längstens jedoch binnen eines Jahres ab Beendigung unserer Tätigkeiten.

10. Übernahme:

Bedingungen und Vereinbarungen jeder Art, insbesondere Fristen, welche im Zusammenhang mit dem Zeitpunkt der Übernahme der Ware stehen bzw. von diesem an zu laufen beginnt, werden längstens acht Tage nach Eintreffen oder Ware am Bestimmungsort oder Avisierung dieses Eintreffens durch die Beförderungsanstalt wirksam, ohne Rücksicht darauf, ab oder wann die Ware vom Kunden tatsächlich bezogen wurde.

11. Zahlungsweise:

Unsere Fakturen sind, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, sofort zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, 12% Verzugszinsen p.a. zu berechnen.

12. Regiearbeiten:

Einbau-, Bodenverlegungs-, Maler-, Näh- und/oder Montagearbeiten werden von unserem Fachpersonal durchgeführt und nach tatsächlichem Aufwand und den üblichen Sätzen abgerechnet, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Der Käufer bestätigt uns gegenüber durch Unterfertigung des Lieferscheines die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten und die endgültige Übernahme der Ware.

13. Eigentumsvorbehalt:

13.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung alle aus der Geschäftsbeziehung offenstehenden Forderungen, einschließlich Zinsen, Spesen und Kosten, bei Wechselbezahlung bis zur erfolgten Einlösung des letzten Wechsels und für den Fall außergerichtlicher oder gerichtlicher Eintreibungskosten auch bis zur Bezahlung dieser in unserem Eigentum.

13.2. Der Kunde ist nicht berechtigt die Ware vor der vollständigen Bezahlung der in Punkt 13.1. angeführten Positionen einem Dritten zu verkaufen, zu verpfänden, als Sicherstellung anzubieten oder sonst wie zu überlassen.

13.3. Falls der Kunde die von uns gelieferten Waren - sei es auch nach Weiterverarbeitung – weiter veräußert oder einem Dritten überlässt, bevor er Kunde unsere Kosten bezahlt, tritt der Kunde schon jetzt im Voraus seine ihm gegen den künftigen Abnehmer entstehende Kaufpreisforderungen seiner Leistung an uns ab.

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Wirksamkeit der Forderungsabtretung notwendigen Publizitätsakte (Zessionsvermerk auf der Rechnung oder Anmerkung in seinen Geschäftsbüchern, usw.) durchzuführen. Zusätzlich verpflichtet sich der Kunde auch seinem Kunden bzw. Geschäftspartner gegenüber, die Waren ebenfalls nur unter der Einräumung eines verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalts weiter zu liefern, dies gegen Vorausabtretung seiner Kaufpreisforderung. Im Falle einer Verarbeitung oder Vermischung der von uns gelieferten Waren mit andere waren, geht unser Eigentum dadurch nicht unter, sondern werden wir Miteigentümer an diesen Waren. Eigentum an den verarbeiteten Waren geht erst dann auf den Käufer über. Wenn dieser den Kaufpreis zur Gänze bezahlt hat.

13.4. Die Gestattung der Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung sowie das Inkasso der Forderungen stellen keinen Verzicht auf die Vorausabtretung an Dritte zu Verlangen oder einen Verzicht auf Eigentumsvorbehalt und das Anwartschaftsrecht auf das Eigentum dar.

13.5. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern oder die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.

13.6. Im Falle der Zahlungseinstellung oder Insolvenz des Kunden oder einer bereits erfolgten Pfändung erlischt sein Recht auf Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung unserer Waren sowie sein Recht auf Einzug der Außenstände. Soweit die Gültigkeit des Eigentumsvorbehaltes im Bestimmungsland an besonderen Voraussetzungen oder Formschriften geknüpft ist, ist der Kunde verpflichtet diese zu erfüllen.

14. Herausgabe der Ware:

Ist der Käufer mit der Erfüllung seiner Verbindlichkeit in Verzug oder wirkt er vor vollständiger Vertragserfüllung in unzulässiger Weise auf die gelieferte Ware ein oder leistet er bei begründeten Bedenken gegen seine Kreditwürdigkeit auf unser Verlangen weder Zahlung noch Sicherheit, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen berechtigt, die Herausgabe der gelieferten Ware zu verlangen. Die Aufforderung zur Herausgabe der Ware ist nicht als Rücktritt vom Kaufvertrag anzusehen. Wir sind vielmehr berechtigt, aus der zurückgenommenen Ware unsere Forderungsansprüche (=offener Kaufpreis, Transportkosten, allfällige Montagekosten etc.) gegenüber dem Kunden zu befriedigen.

15. Planung:

Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Planungen und sonstige Unterlagen stellen unser alleigenes Eigentum dar. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Ermächtigung weder kopiert noch an dritten Personen zugänglich gemacht werden. Diese Unterlagen sind auf unser Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

16. Pflege und Reinigungsanleitungen:

Wir weisen Sie auf die Pflege – und Reinigungsanleitungen auf unserer Internetseite: www.myinterior.at/pflege hin. Bei Nichtbeachtung dieser Pflege – und Reinigungsanleitung hat der Kunde keinerlei Anspruch auf Schadenersatz.

17. Salvatorische Klausel, mündliche Nebenabreden:

17.1. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben davon die übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle einer eventuell unwirksamen Bestimmung gilt jene als vereinbart, die der Bestimmung unter Berücksichtigung unserer wirtschaftlichen Interessen am nächsten kommt.

17.2. Sämtliche Mitteilungen, Benachrichtigungen, Fristsetzungen, Mängelrügen, etc., insbesondere auch von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen nur ihrer Gültigkeit der Schriftform. Wurde keine Schriftform eingehalten, so sind die betreffenden Nebenabreden für uns nicht verbindlich und daher rechtsunwirksam. Dies gilt insbesondere auch für das Abgehen dieses Schriftformerfordernisses.

18. Rechtsgültigkeit:

Wird die Nichtigkeit oder die Rechtsungültigkeit einzelner Bestimmungen festgestellt, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht berührt.

19. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, Vertragssprache:

Als Gerichtstand für Streitigkeiten zwischen uns und dem Kunden wird die ausschließliche Zuständigkeit des für 6850 Dornbirn zuständigen Gerichtes vereinbart, wobei es uns freisteht, auch einen anderen gesetzlichen vorgesehen Gerichtsstand zu wählen. Weiters wird die ausschließliche Anwendung Österreichischen Rechtes mit Ausschluss der Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechtes und die deutsche Vertragssprache vereinbart.